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Gewerbeweisung - Besprechung und Begehung am 24.03.2011 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: FS   
Sonntag, 03. April 2011 um 14:03 Uhr
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Teilnehmer:
BVM: Klaus Glasow, Wulf Götsch, Götz Lüttgen, Dr. Fred Schambil, Dr. Ulrich Steffen, Dr. Peter Steinbüchel,

Stadtverwaltung: Ing. Andreas Apsel, Hans-Helmut Heinig

ADAC: Hartmut Minjoth

Das Treffen war vom BVM ursprünglich allein mit dem ADAC angesetzt, aber nach Kontakten des beim BVM federführenden Fred Schambil mit Herrn Heinig um die Vertreter der Stadt erweitert worden. Abgestimmt war, dass nach der Begehung der kritischen Stellen eine Nachbesprechung in der Stadtverwaltung stattfindet, um sich nach der Ortsbesichtigung auszutauschen.

Anlass war die deutliche Zunahme des Verkehrs von Groß-LKWs:

  1. auf der Niederstr. aus östlicher Richtung kommend (von der Baumberger Chaussee in Richtung Daimlerstr. und Krischerstr.),
  2. die häufigen Verletzungen des absoluten Fahrverbots für LKWs auf der Niederstr. aus westlicher Richtung kommend (von der Daimlerstr. / Schwalbenstr. zur Baumberger Chaussee) sowie auf der Schwalbenstr. in beide Richtungen und der Krischerstr. aus östlicher Richtung kommend (zur Schwalbenstr.)

Ausserdem sollten die Ergebnisse der Verkehrsmessungen auf der Niederstr. und auf der Schwalbenstr. mit den daraus vom Amt abgeleitete Analyse und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen sowie geplanten Maßnahmen besprochen werden.

Am Treffpunkt Niederstr. / Ecke Siemensstr. machte Herr Apsel (der mit dem Fahrrad gekommen war) deutlich, dass es keine Besprechung im Amt geben werde, er habe noch einen anderen Termin. Das Berufen auf die im Vorfeld anderslautende getroffene Vereinbarung und das Einwenden, auf der Straße sei keine angemessene Behandlung des Themas und Besprechnung möglich, wurde von Herrn Apsel ignoriert. Eine angemessene Diskussion konnte sich somit nicht entwickeln.

Begehungspunkte waren:

· Niederstr. / Ecke Siemensstr.

· Kielsgraben / Ecke Daimlerstr.

· Niederstr. / Ecke Daimlerstr.

Im Ergebnis wurden gegensätzliche Meinungen dargelegt

Stadt:

  1. Die Zunahme des LKW- Verkehrs von OST nach WEST von über 200 % wird als Folge der neuen Gewerbeweisung - die Wegnahme des Schildes LKW -Verbot ausgenommen Anliegerverkehr zwischen Siemensstr. und Daimlerstr. (auf Vorschlag des ADAC) - gesehen, die aber nicht zu beanstanden sei.
    In der Gegenrichtung liege eine Abnahme des Verkehrs um nahezu 53% vor. Das sei ja ganz im Sinne des Bürgervereins (BVM). Die hier verbliebenen gegen die Fahrtrichtung fahrenden LKWs seien hinnehmbar.
    Die gezählten Verkehrsbewegungen auf der Niederstr. lägen noch um ca. 20% unter den Zahlen aus dem Verkehrsentwicklungsplans 2002 - also vor Eröffnung des Kielsgrabens in 2005. Damit ist insgesamt eine Abnahme festzustellen. Daher seien keine Veränderungen erforderlich, geschweige denn vorgesehen.
    Eine weitere Verringerung des LKW-Verkehrs sei nicht durchsetzbar. Herr Heinig zitierte ein Urteil des OVG Münster, wonach eine abriegelnde Beschilderung - wie sie der BVM anstrebe - wegen des Charakters der Straße nicht zulässig sei.
  2. Eine Überwachung des Verkehrs werde deshalb auch nicht für erforderlich gehalten und liege im Übrigen allein bei der Verkehrspolizei in ME.
    Es wurde dem BVM empfohlen sich für eine Verstärkung der Besetzung der Wache in Monheim beim Kreis einzusetzen, da das Ordnungsamt die von der SPD geforderten hoheitlichen Überwachungsaufgaben, die der Polizei zufallen - etwa beim Sojus etc.- nicht nachkommen darf und kann.
  3. Die Niederstr. sei eine Erschließungsstr. für ein Gewerbe- und Industriegebiet. - jeweils nördlich und zwischen Daimler und Krischerstr. auch südlich und nördlich der Niederstr gelegen. Die Niederstr. sei zugleich Verbindungsstrasse zwischen Baumberger Chaussee und Krischerstr./ Monheimerstr., also auch in Richtung Baumberg. Mit diesen Funktionen sei die Niederstr. auch im heute noch gültigen Verkehrsentwicklungsplan 2002 ausgewiesen.
  4. Die Stadt würde in einem Klageverfahren eines Gewerbebetriebes gegen die zurzeit gemachten Beschränkungen für LKWs sicher erfolgreich klagen.
  5. Die Kosten für Bau bzw. Sanierung der Straßen für Gewerbegebiete werde von den Betrieben zu 90 % finanziert. Wenn die Niederstr. ganz oder teilweise zur Wohngebietsstraße umgewidmet würde, werde die Finanzierung durch die Anlieger mit 10-fachen Kosten (statt mit 3 mit 30 €) erfolgen müssen.
    Der ADAC- Vertreter, Herr Minjoth, stellt dazu klar, dass der LKW- Verkehr eine ca. 40.000-fach stärkere Abnutzung des Straßen verursacht. Das besagt, dass die Kostenumlage zwischen Bürgern und Gewerbe völlig falsch ist.

BVM :

  1. Die Gewerbeweisung werde in erheblichem Masse von den LKW- Fahrern nicht eingehalten.

    1. Der LKW-Verkehr auf der Niederst. in Ost -Westrichtung ist lt. aktueller Verkehrsmessung der LKW-Verkehr auf 1939 Fahrten in 73 Stunden angewachsen, was einem Plus von 201% entspricht. Dabei handelt es sich um Verkehr, der die Gewerbeweisung nicht einhält und damit dort auch nicht notwendigerweise stattfinden muss. Die Zufahrt zur Daimlerstr. oder zur unteren Niederstr. (zwischen Schwalbenstr. und Krischerstr) sei über den Kielsgraben geplant, der extra dafür gebaut worden ist.
      In seinem Schreiben an die Monheimer Gewerbetreibende vom 26. April 2010 schrieb BM Zimmermann dazu: „An dieser Stelle setze ich auch auf Ihre Hilfe, indem Sie Ihre Zulieferer bitten, den oben genannten Bereich der Niederstraße [gemeint ist der Bereich Siemenstr./Daimlerstr ] und die Schwalbenstraße künftig nicht mehr als Anfahrtsweg zu nutzen"
      Nun habe die Stadt die Aufgabe die geplante und gebaute Maßnahme funktionsfähig zu machen und auch durchzusetzen, ganz im Sinne des Schreibens des Bürgermeisters.

    2. In der Gegenrichtung - West nach Ost auf der Niederstr. - von der Schwalbenstr-/Daimlerstr. in Richtung Baumberger Chaussee kommt es zu vielen bewussten Verstöße der Fahrer gegen das LKW- Verbot. Obwohl die Anzahl von 643 (bei Anlieger frei) auf 336 (bei absolutem LKW- Verbot) sank, was 110 LKW pro Tag entspricht, ist das doch eine nicht hinnehmbaren Größe, die die Verkehrssicherheit und das Gewerbeweisungskonzept gefährdet. Daher ist es notwendig, die Verkehrsregelung mit einer Überwachung durchzusetzen. Gelegentliche Überwachungen mit Photoaufnahmen bei Verkehrsübertretungen durch die Polizei mit Ahndung sprechen sich schnell herum. Und von da an werde das Einhalten des Fahrverbots auch erfolgen.
      Der Erlass von Verkehrsanordnungen - wie durch die Gewerbeweisung und das Durchfahrverbot geschehen - erfordere immer einer Kontrolle. Insbesondere in der ersten Umstellungsphase. Andernfalls sei die Anordnung nur eine Alibihandlung und auch fragwürdig. Die Stadt und der BM müssen dieses auch gegenüber dem Kreis zum Ausdruck bringen, um so auch gegenüber den Wählern und Bürgern beweisen zu können, dass sie deren Interessen wirklich wahrnehmen.

  2. Die Niederstr. wurde nicht als Erschließungsstr. für Shell im heutigen Sinne geplant und angelegt. Aus einem Feldweg wurde durch Übung in mehreren Schritten und nicht durch eine dezidierte Verkehrsplanung eine Straße gebaut.
    Unabhängig davon wie die Niederstr. entstanden ist, hat die Stadt und die sie repräsentierenden Bürgermeister der letzten Jahre die Verkehrsplanung grundlegend geändert. Die Baumberger Chaussee und der Kielsgraben sowie die Daimlerstr. wurden als zentrale Straßen und Erschließungsstraßen für Monheim gebaut bzw. ausgebaut. Die Daimlerstr. wurde als Durchstich zwischen Niederstr. und Kielsgraben extra für die Erschließung des Gewerbe- und Industriegebietes Rheinpark geplant und gebaut. Dabei hat der LKW-Verkehr eine besondere Rolle gespielt.
    Auch die Veränderungen der Straßen in den Bereichen Baumberg sowie Monheim und die Umstufung von Stadtstraßen in eine Landstraße und umgekehrt belegen das eindeutig.
    Das heißt die Niederstr. zwischen Siemensstr. und Daimlerstr. braucht keine LKW- Andienung für Gewerbebetriebe. Die Gewerbeandienung mit LKW auf dem Abschnitt Daimlerstr. bis Krischerstr. und gegenüber von Hammesfahr ist über die Daimlertsr. bzw. über die Monheimerstr. ausgeschildert.
    Die Zu- und Abfahrt von LKWs für Hammesfahr selbst kann ausschließlich über den Kielsgraben, Daimlerstr. und Rheinparkallee erfolgen.
    (das hat aus Sicherheitsgründen auch die Bezirksregierung im BImSchG- Verfahren festgelegt, wonach auch eine Schrankenanlage an der Einfahrt der Rheinparkallee zu errichten ist). Das alte Hammesfahr-LKW-Tor an der Niederstr. wird daher verengt, damit dort nur noch für PKWs ein- und ausfahren können.
    Folglich hat sich durch die Planungen und Baumaßnahmen der Stadt und die faktische Entwicklung - einschließlich der Gewerbeweisung - die Niederstr. zu einer allgemeinen Durchgangsstr. für PKWs entwickelt. Die Gewerbeweisung will dazu beitragen, vermeidbare Belästigungen durch LKWs den Anwohnern zu ersparen. Dieses Anliegen sollte nicht nur der BVM, sondern auch die Stadt
    verfolgen.
  3. Weiter führte der BVM aus, dass der Kielsgraben zwischen Daimlerstr und Kreisverkehr auf der Monheimerstr. primär als Parkplatz für LKWs genutzt wird.
    Insgesamt werde der Kielsgraben nicht in dem Maße von LKWs angenommen, wie dies mit der Gewerbeweisung beabsichtigt wurde. Die Niederstr. werde planwidrig genutzt. Das erwies sich auch während der Begehung als zutreffend. In den ca. 20 min in vor Ort wurde nur ein einziger LKW gesichtet. Auf der Niederstr. herrschte dagegen ein deutlich stärkerer LKW- Verkehr.
    Die von der Stadt als Verordnungsgeber erlassene Gewerbeweisung sollte auch von der Stadt zur Geltung gebracht - also umgesetzt werden, wie das unter 1 + 2 schon angesprochen wurde.

  4. Auch der unzulässige LKW- Verkehr auf der Schwalbenstr. wurde vom BVM angesprochen und seitens der Stadt mit vergleichbaren Antworten wie zur Niederstraße entgegnet. Die wenigen LKWs seien tolerabel, eine Überwachung abzulehnen. Zudem wurde von Herrn Heinig auf die ganzheitliche Beschilderung hingewiesen, wonach an der Opladenerstr. Ecke Schwalbenstr. eine LKW-Beschränkung mit Ausnahme der Anlieger angebracht ist, wie das auch an der Niederstr. Ecke Schwalbenstr. der Fall ist.

Vorschläge:



1. Seitens des BVM wurde vorgeschlagen, ein Durchfahrtverbot für LKW - ausgenommen Anlieger - an der Niederstr. Ecke Siemenstr. Aufzustellen.
Dies wurde von der Stadt und auch vom ADAC-Vertreter abgelehnt, der hier eine autofahrerfreundliche Grundlinie des ADAC vertrat, wonach alle Anliegerschilder in Deutschland verschwinden sollen.

2. Seitens des BVM wurde vorgeschlagen, eines großen anstelle des vorhandenen kleinen Schildes (Tausch) für den abbiegenden LKW- Verkehr in die Siemensstr. aufzustellen. Das wurde von der Stadt abgelehnt.

3. Seitens des BVM wurde vorgeschlagen, eine Höhenbegrenzung auf der Niederstr. anzubringen, um den LKW-Fahrern die Ernsthaftigkeit der Verkehrsbeschränkung zu zeigen. Ein Beispiel aus Düsseldorf wurde mit Photos belegt.
Diese zulässige Lösung wurde von Herrn Minjoth, wie er sagte, aus persönlicher Sicht nicht befürwortet und von der Stadt wegen der Optik und der Kosten abgelehnt.

4. Seitens des BVM wurde vorgeschlagen, die Sperrrichtung für LKWs auf der Niederstr. umzudrehen, was durch das Ab- und Anschrauben weniger Verkehrsschilder möglich ist. Diese Maßnahme wurde von Herrn Minjoth als preiswerter Test befürwortet.
Das Belassen des Schildes in der Niederstr. Linksabbiegen für LKWs in die Daimlerstr. hielt Herr Minjoth für Irreführend, weil kurz danach das Schild für Rechtsabbieger in die Schwalbenstr. LKW 3,5 t Anlieger frei folgt.

5. Die Durchsetzung der Verkehrsweisung durch den vom ADAC bei der vorherigen Begehung empfohlenen „Schutzmann" und mit dem Schild „Verkehrsführung geändert" (Z 1008 - 31) an der Siemensstr. und an der Schwalbenstr. und durch eine Verkehrsüberwachung durch den Kreis Mettmann.

6. (neu) Ergänzung der ganzheitlichen Beschilderung an der Ecke Baumberger Chaussee / Knippratherstr. mit dem Schild 253 Verbot für LKW über 3,5 t, ausgenommen Anlieger. Dieses Schild steht an der Opladenerstr. und an der Niederstr.

7. Der ADAC - Herr Minjoth - schlug vor, eine Verkehrsmessung auf dem Kielsgraben zu veranlassen, um die tatsächliche Nutzung durch LKWs zu belegen. Der BVM unterstützte dies, während die städtischen Vertreter zurückhaltend waren.

8. Zur Verringerung der Lärmemission auf der Niederstraße schlägt Herr Apsel vor, die wesentlichen Schlaglöcher/ Unebenheiten, die für die Lärmentwicklung ursächlich sind, noch im laufenden Jahr durch Reparaturmaßnahmen zu beseitigen. Herr Minjoth hält dies für eine effiziente Maßnahme.

9. Der BVM sagte zu, die nach der Begehung sich ergebene Sachlage und die ausgetauschten Argumentationen nochmals zu überdenken und alle oben genannten Vorschläge zu prüfen und die Stadtverwaltung schriftlich zu informieren.