| Rheinbogen - Landschaftspark |
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| Geschrieben von: KG |
| Samstag, 29. Januar 2011 um 17:41 Uhr |
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Der Bürgerverein Monheim (BVM) möchte die ablenkende Kampagne des Bürgermeisters und der Stadtverwaltung zum Landschaftspark im Rheinbogen kommentieren. Es fehlt offensichtlich den Planern an der Sensibilität für die historisch gewachsene einzigartige Rheinidylle und das Verständnis für Landschafts- und Tierschutz. Die Stadtverwaltung gibt Antworten auf nicht gestellte Fragen, um angeblich seriöse Information vorzutäuschen. Der BVM hat niemals behauptet, der ganze Rheinbogen werde herangezogen. Die Prozentrechnungen mit Flächen dienen allein der Irreführung und der Ablenkung von den wirklichen Problemen. Im Bereich der Straße Am Werth und nördlich davon sieht der Bürgerverein keine Probleme mit dem Landschaftsgesetz. Zu den von der Stadt angesprochenen Punkten ist im Einzelnen zu sagen: 2. Eine Nutzung der Flächen südlich Am Werth führt dazu, dass nicht nur die in Anspruch genommenen Wiesen/Felder für Fauna und Flora verloren gehen, sondern auch das Wäldchen würde als Lebens- und Fluchtraum der Tiere weitgehend ausfallen. Denn Tiere sind scheu und würden, dem angeborenen Fluchtverhalten folgend, vergrämt. Das geplante Lagern, Ballspielen, Grillen, Lärmen usw. wird von den Tieren als Bedrohung empfunden. Noch sind seltene Vögel wie z.B. Pirol, Lerche, Kauz, Specht zu beobachten. Wozu soll ein begrüßenswerter Lehrpfad für Tiere noch gut sein, wenn die Tiere verdrängt wurden und vom Besucher nicht mehr gesichtet werden können? 3. Die im Plan vorgesehenen umfangreichen "Modellierungen" des Geländes, mit dem Anlegen von Senken und Hügeln sowie von "Wasserspielelementen" zerstören die gewachsene charakteristische Landschaft, den Boden und verdrängen zugleich die dort vorhandenen Lebewesen. Darüber sind sich alle Fachleute einig, die mit dem Bürgerverein dieses Thema diskutiert haben. 4. Alle angeführten Punkte sind nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes und der geltenden Festsetzungen verboten und ohne Ausgleichsmaßnahmen nicht zu verwirklichen. Mit Schreiben vom 14.09.2009 hat die Bezirksregierung der Stadt mitgeteilt "Jedoch ist hier (südlich der Zufahrtsstraße) [Am Werth, der Verf.] eine Nutzung wie zurzeit geplant auch mit den Darstellungen als Landschaftsschutzgebiet nicht vereinbar. Schutzziel des LSG... ist die Erhaltung als Zufluchtsort und Lebensraum für Vögel und Säuger und aus jagdbiologischen Gründen." 5. Die Kosten von 4 Mio. € wurden vom Bürgerverein nicht erfunden, sondern von der Stadt ermittelt für die Version V. In der Ausschusssitzung am 6.11.2010, die sich mit der Version VII befasste, bestätigte Herr Waters, auf gezielte Nachfrage nach den Kosten, dass diese etwa in der bisher geplanten Höhe zu erwarten seien. Das kann der Tonbandaufzeichnung entnommen werden, die für die Protokollierung der Sitzung mitlief. 6. Außerdem ist die freiwillige Aufgabe "Landschaftspark" südlich Am Werth für unsere hoch verschuldete Gemeinde aus Sicht des Bürgervereins entbehrlich und auch nicht finanzierbar. Es gibt so viele echte Problemfälle, die vor einem "Landschaftspark", der in Wirklichkeit eine weitere teure Bürgerwiese ist, den Vorrang haben sollten. So etwa die Förderung von Handel und Gewerbe zur Schaffung von Arbeitsplätzen, von Maßnahmen zur Arbeitseingliederung, von Erziehung und Bildung, von Straßensanierungen usw.. Hiervon hätten die Bürger und die Gemeinde als Ganzes wirklich einen zusätzlichen und nachhaltigen Nutzen. Der Bürgerverein Monheim setzt sich mit vielen anderen Organisationen und Parteien für das Erhalten der einzigartigen schönen Rheinaue ein, um einen nicht wieder gut zu machenden Schaden im Altrheinland abzuwenden. Um das zu erreichen, bittet der Bürgerverein alle interessierten Personen und Organisationen sowie Vereine der überparteilichen Aktionsgemeinschaft „Pro Rheinbogen" beizutreten und diese finanziell zu unterstützen. Dafür wurde bei der Raiffeisenbank Rhein-Berg eG, Monheim das Sonderkonto: 25 68 10 29 BLZ 370 695 21 Kennwort: Rheinbogen eingerichtet. Spendenquittungen werden erstellt.
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